Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen, hat der der deutsche Staat eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Zentraler Bestandteil ist das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Volumen von € 600 Mrd. Darüber hinaus wurden auch in Bayern und Baden-Württemberg auf Länderebene vergleichbare, kleinere Stabilisierungsfonds ins Leben gerufen.
Die oben beschriebenen Fonds sehen sowohl Garantieübernahmen als auch Rekapitalisierungsmaßnahmen vor. Dabei werden sowohl Ausfallbürgschaften ausgereicht als auch Eigenkapital zugeführt. Darüber hinaus können beispielsweise auch stille Beteiligungen, nachrangige Darlehen, Wandelanleihen bzw. Genussrechtskapital ausgereicht werden.
Der vergleichsweise sehr große staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds richtet sich grundsätzlich an Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als € 50 Mio., mindestens 250 Mitarbeitern bzw. einer Bilanzsumme von mehr als € 43 Mio. (zwei von drei Kriterien sind ausreichend). Alternativ können Start-up Unternehmen mit einer Unternehmensbewertung von mindestens € 50 Mio. oder Unternehmen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen, den Fonds beanspruchen.
Prominentes Beispiel für ein Unternehmen, das den Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Anspruch genommen hat, ist die Deutsche Lufthansa AG.
Mittelständische Unternehmen und Start-ups werden auch unterstützt
Stabilisierungsfonds auf Länderebenen können von vergleichsweise kleineren Unternehmen beansprucht werden. Der Bayernfonds, der noch auf eine Genehmigung aus Brüssel wartet, hat ein Volumen von € 60 Mrd. und richtet sich beispielsweise an mittelständische Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als € 10 Mio., Umsatzerlöse von mehr als € 10 Mio. bzw. mindestens 50 Arbeitnehmern. Auch hier reichen zwei von drei Kriterien aus. Zusätzlich können auch Start-up Unternehmen die Finanzhilfen in Anspruch nehmen, wenn Sie von privaten Kapitalgebern in den letzten Jahren in einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde mit einem Unternehmenswert von mindestens EUR 5 Mio. bewertet wurden.
Der Stabilisierungsfonds von Baden-Württemberg wird vermutlich eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen können. Ähnlich dem bayerischen Fonds zielt man auch hier auf kleinere mittelständische Unternehmen, was insbesondere dem Maschinenbau- und dem Automobilsektor zu Gute kommen soll. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Herbst verabschiedet.
Gerne können Sie uns kontaktieren, sofern Sie zu den Stabilisierungsfonds Fragen haben bzw. Ihr Unternehmen Finanzierungsbedarf hat. Neben den Finanzierungsinstrumenten der staatlichen Stabilisierungsfonds haben wir Kontakt zu institutionellen und privaten Investoren, die gerne mittelständische Unternehmen finanzieren.
oder telefonisch unter +49 89 244 1909 40
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